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   BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 80/90   

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BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 80/90 (https://dejure.org/1991,192)
BAG, Entscheidung vom 15.01.1991 - 1 AZR 80/90 (https://dejure.org/1991,192)
BAG, Entscheidung vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 80/90 (https://dejure.org/1991,192)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Teilunwirksamkeit eines Sozialplans - Ausschluss von Arbeitnehmern von den Leistungen eines Sozialplans, die ihr Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber selbst gekündigt haben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilunwirksamkeit eines Sozialplans

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 112 Abs. 1, § 112 Abs. 5 Nr. 2, § 75 Abs. 1 Satz 1
    Sozialplan: Kein Ausschluß eines Arbeitnehmers bei Eigenkündigung in Anbetracht einer mitgeteilten Betriebsänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 67, 29
  • ZIP 1991, 1380
  • MDR 1991, 1180
  • NZA 1991, 692
  • BB 1991, 1198
  • BB 1991, 1488
  • DB 1991, 1526
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 17.02.1981 - 1 AZR 290/78

    Betriebsratsvorsitzender - Vertretung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 80/90
    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts scheitert der vom Kläger geltend gemachte Anspruch auch nicht daran, daß mit Hilfe der Inhaltskontrolle im Individualprozeß die Angemessenheit der finanziellen Gesamtausstattung nicht überprüft werden kann (so die ständige Rechtsprechung des Senats seit BAGE 35, 80 = AP Nr. 11 zu § 112 BetrVG 1972).

    Es ist aber ständige Senatsrechtsprechung, daß die mit der Inhaltskontrolle verbundene mittelbare Ausdehnung des vereinbarten Finanzrahmens hinzunehmen ist, solange - wie hier - nur einzelne Arbeitnehmer benachteiligt worden sind und die Mehrbelastung des Arbeitgebers durch die Korrektur im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Sozialplans nicht ins Gewicht fällt (BAGE 35, 80 = AP Nr. 11 zu § 112 BetrVG 1972 sowie zuletzt Senatsentscheidung vom 26. Juni 1990 - 1 AZR 263/88 - aaO).

  • BAG, 26.07.1988 - 1 AZR 156/87

    Sozialplan - Altersruhegeld

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 80/90
    Hierbei ist der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz der wichtigste Unterfall der Behandlung nach Recht und Billigkeit: Ob eine Regelung für einen Arbeitnehmer billig oder unbillig ist, zeigt sich in erster Linie daran, wie er im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern behandelt wird (vgl. Senatsurteil vom 26. Juli 1988 - 1 AZR 156/87 - und BAGE 59, 255 = AP Nr. 45 und 46 zu § 112 BetrVG 1972 mit gemeinsamer Anm. Löwisch sowie Senatsurteil vom 26. Juni 1990 - 1 AZR 263/88 - EzA § 112 BetrVG 1972 Nr. 55).

    Aus diesem Grunde hat der Senat in der Entscheidung vom 26. Juli 1988 (aaO) eine Klausel in einem Sozialplan für zulässig gehalten, nach der die Arbeitnehmer von den Leistungen eines Sozialplans ausgenommen werden, die vorgezogenes Altersruhegeld in Anspruch nehmen können.

  • BAG, 26.06.1990 - 1 AZR 263/88

    Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern in Sozialplan

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 80/90
    Hierbei ist der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz der wichtigste Unterfall der Behandlung nach Recht und Billigkeit: Ob eine Regelung für einen Arbeitnehmer billig oder unbillig ist, zeigt sich in erster Linie daran, wie er im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern behandelt wird (vgl. Senatsurteil vom 26. Juli 1988 - 1 AZR 156/87 - und BAGE 59, 255 = AP Nr. 45 und 46 zu § 112 BetrVG 1972 mit gemeinsamer Anm. Löwisch sowie Senatsurteil vom 26. Juni 1990 - 1 AZR 263/88 - EzA § 112 BetrVG 1972 Nr. 55).

    Es ist aber ständige Senatsrechtsprechung, daß die mit der Inhaltskontrolle verbundene mittelbare Ausdehnung des vereinbarten Finanzrahmens hinzunehmen ist, solange - wie hier - nur einzelne Arbeitnehmer benachteiligt worden sind und die Mehrbelastung des Arbeitgebers durch die Korrektur im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Sozialplans nicht ins Gewicht fällt (BAGE 35, 80 = AP Nr. 11 zu § 112 BetrVG 1972 sowie zuletzt Senatsentscheidung vom 26. Juni 1990 - 1 AZR 263/88 - aaO).

  • BAG, 23.08.1988 - 1 AZR 284/87

    Bemessung der Höhe einer Sozialplanabfindung - Ausgleich und Milderung der

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 80/90
    Hierbei ist der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz der wichtigste Unterfall der Behandlung nach Recht und Billigkeit: Ob eine Regelung für einen Arbeitnehmer billig oder unbillig ist, zeigt sich in erster Linie daran, wie er im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern behandelt wird (vgl. Senatsurteil vom 26. Juli 1988 - 1 AZR 156/87 - und BAGE 59, 255 = AP Nr. 45 und 46 zu § 112 BetrVG 1972 mit gemeinsamer Anm. Löwisch sowie Senatsurteil vom 26. Juni 1990 - 1 AZR 263/88 - EzA § 112 BetrVG 1972 Nr. 55).

    Aus den gleichen Gründen hat der Senat Höchstbegrenzungsklauseln für Abfindungen wegen des Verlustes des Arbeitsplatzes in Sozialplänen grundsätzlich für zulässig gehalten (BAGE 59, 255 = AP Nr. 46 zu § 112 BetrVG 1972).

  • BAG, 23.08.1988 - 1 AZR 276/87

    Anspruch auf Zahlung eines Nachteilsausgleich - Entlassung durch Ausscheiden von

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 80/90
    Der Senat hat bereits für die Frage, ob eine Sozialplanpflicht bei einer Betriebseinschränkung in Form einer Personalreduzierung besteht und ob eine Betriebsänderung vorliegt, entscheiden, es komme auf die Zahl der Arbeitnehmer an, deren Ausscheiden durch den Arbeitgeber veranlaßt worden sei; dafür sei unerheblich, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer die Kündigung ausspreche (BAGE 59, 242 und BAGE 60, 87 [BAG 08.11.1988 - 1 AZR 687/87] = AP Nr. 17 und 18 zu § 113 BetrVG 1972).
  • BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 687/87

    Anspruch auf Abfindung des Arbeitnehmers bei geplanter Betriebsänderung -

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 80/90
    Der Senat hat bereits für die Frage, ob eine Sozialplanpflicht bei einer Betriebseinschränkung in Form einer Personalreduzierung besteht und ob eine Betriebsänderung vorliegt, entscheiden, es komme auf die Zahl der Arbeitnehmer an, deren Ausscheiden durch den Arbeitgeber veranlaßt worden sei; dafür sei unerheblich, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer die Kündigung ausspreche (BAGE 59, 242 und BAGE 60, 87 [BAG 08.11.1988 - 1 AZR 687/87] = AP Nr. 17 und 18 zu § 113 BetrVG 1972).
  • BAG, 08.12.1976 - 5 AZR 613/75

    Interessenausgleich: Entlassung nach Ausschlagung eines zumutbaren Umsetzungs-

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 80/90
    Sie sind bei Abschluß eines Sozialplans grundsätzlich frei darüber zu entscheiden, welche Nachteile, die der Verlust eines Arbeitsplatzes mit sich bringt, durch eine Abfindung ausgeglichen werden sollen (BAG Urteil vom 8. Dezember 1976 - 5 AZR 613/75 - AP Nr. 3 zu § 112 BetrVG 1972; Senatsurteil vom 14. Februar 1984 - 1 AZR 574/82 - AP Nr. 21 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 14.02.1984 - 1 AZR 574/82

    Billigkeitskontrolle eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 80/90
    Sie sind bei Abschluß eines Sozialplans grundsätzlich frei darüber zu entscheiden, welche Nachteile, die der Verlust eines Arbeitsplatzes mit sich bringt, durch eine Abfindung ausgeglichen werden sollen (BAG Urteil vom 8. Dezember 1976 - 5 AZR 613/75 - AP Nr. 3 zu § 112 BetrVG 1972; Senatsurteil vom 14. Februar 1984 - 1 AZR 574/82 - AP Nr. 21 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 589/79

    Lohnfortzahlung - Einvernehmliche Beendigung - Entgeltfortzahlungsanspruch -

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 80/90
    Schon in diesen Entscheidungen hat der Senat darauf hingewiesen, daß auch in anderem arbeitsrechtlichem Zusammenhang für die Frage, ob ein Anspruch bestehe, nicht auf die rechtstechnische Form der Auflösung des Arbeitsverhältnisses abgestellt werde, sondern auf den materiellen Auflösungsgrund (vgl. BAG Urteil vom 10. Mai 1971 - 3 AZR 126/70 - AP Nr. 6 zu § 628 BGB, zu I 1 der Gründe, zum Auflösungsverschulden nach § 628 Abs. 2 BGB; BAG Urteil vom 26. Februar 1976 - 3 AZR 166/75 - AP Nr. 172 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zur betrieblichen Altersversorgung und BAG Urteil vom 20. August 1980 - 5 AZR 589/79 - AP Nr. 15 zu § 6 LohnFG, zur Lohnfortzahlung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 LohnFG; vgl. auch Heither, ZIP 1985, 513, 518).
  • BAG, 10.05.1971 - 3 AZR 126/70

    Auflösungsverschulden - Probearbeitsverhältnis - Wettbewerbsvereinbarung -

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 80/90
    Schon in diesen Entscheidungen hat der Senat darauf hingewiesen, daß auch in anderem arbeitsrechtlichem Zusammenhang für die Frage, ob ein Anspruch bestehe, nicht auf die rechtstechnische Form der Auflösung des Arbeitsverhältnisses abgestellt werde, sondern auf den materiellen Auflösungsgrund (vgl. BAG Urteil vom 10. Mai 1971 - 3 AZR 126/70 - AP Nr. 6 zu § 628 BGB, zu I 1 der Gründe, zum Auflösungsverschulden nach § 628 Abs. 2 BGB; BAG Urteil vom 26. Februar 1976 - 3 AZR 166/75 - AP Nr. 172 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zur betrieblichen Altersversorgung und BAG Urteil vom 20. August 1980 - 5 AZR 589/79 - AP Nr. 15 zu § 6 LohnFG, zur Lohnfortzahlung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 LohnFG; vgl. auch Heither, ZIP 1985, 513, 518).
  • BAG, 26.02.1976 - 3 AZR 166/75

    Ruhegehalt - Verwirkung - Direktionsrecht - Konkurrenzklausel - Versetzung -

  • BAG, 15.05.2001 - 1 AZR 672/00

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

    Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht angenommen, daß auch die Betriebsparteien nach § 75 Abs. 1 BetrVG an den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden sind, der ihnen eine sachfremde Gruppenbildung bei einer kollektivrechtlichen Regelung verwehrt (BAG 15. Januar 1991 - 1 AZR 80/90 - BAGE 67, 29, zu II der Gründe).
  • LAG Hamburg, 22.01.2003 - 4 TaBV 1/02

    Sozialplan - wirtschaftliche Vertretbarkeit - Berechnungsdurchgriff -

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  • BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 222/92

    Sozialplanabfindung bei Aufhebungsvertrag

    Ob eine Regelung für einen Arbeitnehmer billig oder unbillig ist, zeigt sich in erster Linie daran, wie er im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern behandelt wird (BAG Urteil vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 80/90 - AP Nr. 57 zu § 112 BetrVG 1972).

    Bei Abschluß eines Sozialplans sind sie grundsätzlich frei, darüber zu entscheiden, welche Nachteile aus einer Betriebsänderung auf welche Weise ausgeglichen werden (BAG Urteil vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 80/90 - aaO; Beschluß vom 27. Juni 1989 - 1 ABR 27/88 - n.v. zum vorliegenden Sozialplan).

    Ebenso hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung ausgeführt, es komme insoweit nicht auf die rechtstechnische (rechtsgeschäftliche) Form der Auflösung des Arbeitsverhältnisses an (Urteil vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 80/90 - aaO; Beschluß vom 27. Juni 1989 - 1 ABR 27/88 - n.v.), sondern allein darauf, ob der Arbeitgeber die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Rücksicht auf die von ihm geplante Betriebsänderung veranlaßt hat.

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